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Internationale Tagegeld-Pauschalen 2026: Länderübersicht

Internationale Tagegeld-Pauschalen 2026: Länderübersicht

Reisekostenpauschalen 2026: Ihr umfassender Leitfaden für Deutschland und die Welt

Geschäftsreisen sind ein fester Bestandteil vieler Unternehmen und Selbstständigkeiten. Ob Sie als Angestellter im Auftrag Ihres Arbeitgebers unterwegs sind oder als Freiberufler Projekte bei Kunden vor Ort betreuen – die korrekte Abrechnung von Reisekosten ist entscheidend. Insbesondere die sogenannten „Reisekostenpauschalen“ oder „Tagespauschalen“ spielen eine zentrale Rolle, da sie festlegen, welche Beträge Sie steuerfrei für Verpflegung, Übernachtung und andere Nebenkosten geltend machen können.

Eine präzise Kenntnis dieser Pauschalen schützt Sie nicht nur vor unangenehmen Überraschungen bei der Steuerprüfung durch das Finanzamt, sondern stellt auch die Einhaltung der strengen deutschen Vorschriften, insbesondere der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff), sicher.

Dieser umfassende Leitfaden beleuchtet die offiziellen Reisekostenpauschalen für das Jahr 2026 aus deutscher Perspektive. Wir erklären, wie die Regeln in Deutschland funktionieren, welche Pauschalen für Inlands- und Auslandsreisen gelten und wie Sie Ihre Reisekosten effizient und GoBD-konform mit modernen Tools wie Bill.Dock verwalten können.


Was sind Reisekostenpauschalen?

Der Begriff „per diem“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „pro Tag“. Im Kontext von Geschäftsreisen bezieht er sich auf feste Tagespauschalen, die bestimmte Ausgaben abdecken, die Ihnen auf einer Dienstreise entstehen. In Deutschland sprechen wir hier von:

  • Verpflegungsmehraufwand: Dies ist der wichtigste Teil der Tagespauschalen und deckt die zusätzlichen Kosten für Mahlzeiten ab, die Ihnen entstehen, weil Sie nicht zu Hause oder an Ihrer ersten Tätigkeitsstätte essen können.
  • Übernachtungskosten: Diese werden in der Regel nach tatsächlichem Aufwand gegen Beleg erstattet. Eine Übernachtungspauschale gibt es in Deutschland nur in sehr speziellen Fällen (z.B. für Berufskraftfahrer) und ist für die meisten Geschäftsreisenden nicht relevant. Für die Steuererklärung können Sie jedoch eine Übernachtungspauschale von 20 Euro pro Übernachtung ansetzen, wenn Sie keine Belege haben. Der Arbeitgeber darf diese Pauschale jedoch nicht steuerfrei erstatten.
  • Reisenebenkosten: Dazu gehören Ausgaben wie Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel am Zielort, Trinkgelder, Gepäckaufbewahrung, Parkgebühren oder Telefonkosten, die beruflich bedingt sind. Diese werden in der Regel ebenfalls gegen Einzelbeleg erstattet oder als Werbungskosten geltend gemacht.
  • Fahrtkosten: Für die Nutzung des eigenen PKW gibt es die Kilometerpauschale.

Anstatt jeden einzelnen Beleg für eine Mahlzeit sammeln zu müssen, können Unternehmen ihren Mitarbeitern pauschale Beträge auszahlen, die bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Freiberufler und Selbstständige können diese Pauschalen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen.

Warum Reisekostenpauschalen wichtig sind:

  • Vereinfachung der Spesenabrechnung: Kein mühsames Sammeln und Einreichen jedes einzelnen Essensbelegs mehr.
  • Reduzierung des Verwaltungsaufwands: Weniger Arbeit für die Finanzabteilung und den Reisenden.
  • Steuerliche Compliance: Sicherstellung der Einhaltung nationaler und internationaler Steuervorschriften.
  • Schutz vor unerwarteten Kosten: Mitarbeiter müssen nicht in Vorleistung treten und erhalten eine faire Abdeckung ihrer Ausgaben.
  • GoBD-Konformität: Digitale Tools helfen bei der revisionssicheren Dokumentation.

So funktionieren Reisekostenpauschalen: Die Kernprinzipien im deutschen Steuerrecht

Das deutsche Steuerrecht ist bei Reisekosten detailliert und präzise. Die maßgeblichen Regelungen finden sich im Einkommensteuergesetz (EStG), der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) sowie in den jährlich vom Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichten Schreiben.

Dauer der Abwesenheit und Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand

Die Höhe des Verpflegungsmehraufwands hängt maßgeblich von der Dauer Ihrer Abwesenheit von Ihrer Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte ab.

AbwesenheitPauschale Verpflegungsmehraufwand (Inland)
unter 8 Stunden0 €
mindestens 8 Stunden, aber weniger als 24 Stunden (z.B. Tagesreise)14 €
Anreisetag und Abreisetag einer mehrtägigen Reise14 € pro Tag
voller Kalendertag (24 Stunden) einer mehrtägigen Reise28 € pro Tag

Beispiele zur Dauer:

  • Tagesreise: Sie fahren morgens um 7:00 Uhr zu einem Kunden und sind abends um 18:00 Uhr zurück. Ihre Abwesenheit beträgt 11 Stunden. Sie können 14 € Verpflegungsmehraufwand geltend machen.
  • Mehrtägige Reise: Sie reisen am Montag um 9:00 Uhr an, übernachten und sind am Dienstag um 16:00 Uhr zurück.

* Montag (Anreisetag): 14 €

* Dienstag (Abreisetag): 14 €

* Gesamt: 28 €

Inlandsreisen vs. Auslandsreisen

Die Pauschbeträge unterscheiden sich erheblich, je nachdem, ob Sie innerhalb Deutschlands oder im Ausland unterwegs sind. Während die Inlandspauschalen fest im Gesetz verankert sind, veröffentlicht das Bundesfinanzministerium (BMF) jährlich eine umfassende Tabelle mit den Pauschbeträgen für Auslandsreisen, die für über 180 Länder und zahlreiche Städte gelten. Diese BMF-Schreiben sind die verbindliche Grundlage für die steuerfreie Erstattung bzw. den Abzug.

Kürzung bei vom Arbeitgeber gestellten Mahlzeiten

Erhält der Reisende während der Dienstreise eine Mahlzeit vom Arbeitgeber, einem Kunden oder einem Geschäftspartner gestellt, muss der Verpflegungsmehraufwand gekürzt werden. Dies ist eine wichtige Regelung, um eine doppelte Begünstigung zu vermeiden.

Die Kürzung erfolgt prozentual:

  • Frühstück: Kürzung um 20 % des vollen Tagessatzes (also 20 % von 28 € = 5,60 €)
  • Mittagessen: Kürzung um 40 % des vollen Tagessatzes (also 40 % von 28 € = 11,20 €)
  • Abendessen: Kürzung um 40 % des vollen Tagessatzes (also 40 % von 28 € = 11,20 €)

Beispiel zur Kürzung:

Sie sind auf einer mehrtägigen Reise und erhalten an einem vollen Kalendertag (28 € Pauschale) ein kostenloses Frühstück im Hotel und ein Mittagessen beim Kunden.

  • Volle Pauschale: 28 €
  • Kürzung Frühstück: 5,60 €
  • Kürzung Mittagessen: 11,20 €
  • Verbleibender Verpflegungsmehraufwand: 28 € - 5,60 € - 11,20 € = 11,20 €

Wichtig: Der Verpflegungsmehraufwand kann durch die Kürzung auf 0 € sinken, aber nicht negativ werden.

Übernachtungskosten

Für Übernachtungen auf Dienstreisen gilt in Deutschland der Grundsatz der Erstattung nach tatsächlichem Aufwand. Das bedeutet, der Arbeitgeber erstattet die Kosten für das Hotel oder eine andere Unterkunft gegen Vorlage des Belegs. Diese Erstattung ist in voller Höhe steuerfrei.

Nur in Ausnahmefällen, wenn keine Belege vorgelegt werden können, können Arbeitnehmer für Inlandsübernachtungen einen Pauschbetrag von 20 Euro pro Übernachtung in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Arbeitgeber dürfen diesen Pauschbetrag jedoch nicht steuerfrei erstatten. Für Auslandsübernachtungen gibt es keine gesetzlich festgelegte Pauschale, hier sind immer die tatsächlichen Kosten nachzuweisen.

Fahrtkosten mit dem eigenen PKW: Die Kilometerpauschale

Nutzen Sie für eine Dienstreise Ihr privates Fahrzeug, können Sie die sogenannte Kilometerpauschale ansetzen.

  • Kilometerpauschale: 0,30 € pro gefahrenem Kilometer

Diese Pauschale deckt alle Kosten ab, die im Zusammenhang mit der Nutzung des PKW entstehen (Benzin, Versicherung, Wartung, Wertverlust etc.). Ein Nachweis der tatsächlichen Kosten ist nicht erforderlich, es genügt die Dokumentation der gefahrenen Kilometer (z.B. durch ein Fahrtenbuch oder eine Reisekostenabrechnung).

Beispiel: Sie fahren 150 km mit Ihrem privaten PKW zu einem Kunden und wieder zurück. Das sind 300 km. Sie können 300 km * 0,30 €/km = 90 € als Fahrtkosten geltend machen.

Dokumentationspflichten nach GoBD

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sind für die Reisekostenabrechnung von größter Bedeutung. Sie verlangen eine lückenlose, nachvollziehbare und revisionssichere Dokumentation aller geschäftlichen Vorgänge.

Das bedeutet für Reisekosten:

  • Belegpflicht: Obwohl für die Pauschalen selbst keine Essensbelege nötig sind, müssen alle anderen Ausgaben (Hotel, Flug, Bahn, Taxi, Parken etc.) durch Originalbelege nachgewiesen werden.
  • Zeitnahe Erfassung: Reisekosten sollten zeitnah nach Abschluss der Reise erfasst und abgerechnet werden.
  • Unveränderbarkeit: Einmal erfasste Daten und Belege müssen gegen nachträgliche Änderungen geschützt sein.
  • Digitale Archivierung: Elektronische Belege und digitalisierte Papierbelege müssen revisionssicher archiviert werden (mind. 10 Jahre). Eine reine Speicherung auf dem lokalen PC reicht nicht aus.
  • Nachvollziehbarkeit: Alle Buchungen müssen nachvollziehbar sein und einer konkreten Reise zugeordnet werden können.

Moderne Reisekosten-Software wie Bill.Dock ist speziell darauf ausgelegt, diese GoBD-Anforderungen zu erfüllen und Ihnen die Arbeit zu erleichtern.


Reisekostenpauschalen 2026 in Deutschland

Wie bereits erwähnt, werden die maßgeblichen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungen (wenn auch letztere nur in Ausnahmefällen oder für den Abzug als Werbungskosten) jährlich vom Bundesfinanzministerium (BMF) in einem BMF-Schreiben bekannt gegeben. Die Beträge für 2026 werden in der Regel Ende des Vorjahres oder Anfang 2026 veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis: Die hier dargestellten internationalen Pauschalen für 2026 sind prognostizierte Werte, die auf den aktuell gültigen BMF-Sätzen für 2025 basieren. Geringfügige Änderungen sind möglich. Bitte prüfen Sie immer das offizielle BMF-Schreiben für 2026, sobald es veröffentlicht wird, um die exakten und verbindlichen Werte zu erhalten. Sie finden das aktuelle Schreiben auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) oder im Bundesanzeiger.

Inlandspauschalen (Deutschland) 2026

Für Reisen innerhalb Deutschlands gelten voraussichtlich weiterhin die bekannten Pauschalen:

Dauer der AbwesenheitVerpflegungsmehraufwand
unter 8 Stunden0 €
mindestens 8 Stunden, aber weniger als 24 Stunden14 €
Anreisetag und Abreisetag einer mehrtägigen Reise14 € pro Tag
voller Kalendertag (24 Stunden) einer mehrtägigen Reise28 € pro Tag

Übernachtungspauschale Inland: Für den Abzug als Werbungskosten in der Steuererklärung: 20 € (sofern keine Belege vorliegen). Arbeitgeber dürfen diese Pauschale nicht steuerfrei erstatten.

Internationalen Pauschalen (Ausland) 2026 (Prognose basierend auf 2025er Werten)

Wenn Sie von Deutschland aus ins Ausland reisen, gelten die vom BMF festgelegten Auslandstagegelder. Diese umfassen in der Regel einen Betrag für Verpflegungsmehraufwand und einen für Übernachtungen. Die Übernachtungspauschalen sind für den Werbungskostenabzug relevant, während Arbeitgeber die tatsächlichen Übernachtungskosten gegen Beleg steuerfrei erstatten.

Die folgende Tabelle zeigt eine Auswahl an voraussichtlichen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand für deutsche Reisende in beliebten Reisezielen.

Land/Stadt (Reiseziel)Verpflegungsmehraufwand (voller Kalendertag)Verpflegungsmehraufwand (An-/Abreisetag & Abwesenheit mind. 8 Std.)
**USA**
New York City65 €49 €
Washington D.C.65 €49 €
San Francisco65 €49 €
**Vereinigtes Königreich**
London67 €50 €
Übriges UK52 €39 €
**Frankreich**
Paris73 €55 €
Übriges Frankreich55 €41 €
**Schweiz**
Zürich81 €61 €
Genf81 €61 €
Übrige Schweiz73 €55 €
**Japan**
Tokio74 €56 €
Übriges Japan65 €49 €
**China**
Peking63 €47 €
Shanghai63 €47 €
Übriges China52 €39 €
**Vereinigte Arabische Emirate**
Dubai76 €57 €
Abu Dhabi76 €57 €
**Australien**
Sydney68 €51 €
Übriges Australien52 €39 €
**Kanada**
Toronto65 €49 €
Übriges Kanada52 €39 €
**Brasilien**
Rio de Janeiro61 €46 €
Übriges Brasilien52 €39 €
**Italien**
Rom55 €41 €
Mailand55 €41 €
Übriges Italien46 €35 €
**Spanien**
Madrid55 €41 €
Barcelona55 €41 €
Übriges Spanien46 €35 €
**Niederlande**
Amsterdam52 €39 €
Übrige Niederlande46 €35 €
**Österreich**
Wien46 €35 €
Übriges Österreich46 €35 €
**Polen**
Warschau41 €31 €
Übriges Polen35 €26 €

*(Alle Werte sind Prognosen basierend auf den BMF-Sätzen 2025 und dienen der Veranschaulichung. Bitte konsultieren Sie das offizielle BMF-Schreiben 2026 für verbindliche Werte.)*

Wichtige Regeln für deutsche Reisende bei Auslandsreisen:

  • Anwendung der BMF-Sätze: Für steuerfreie Erstattungen durch den Arbeitgeber oder den Abzug als Werbungskosten/Betriebsausgaben durch den Arbeitnehmer/Selbstständigen gelten immer die vom deutschen BMF veröffentlichten Sätze, unabhängig von den im Reiseland geltenden nationalen Pauschalen.
  • An- und Abreisetag: Für den Anreisetag einer Auslandsreise ins Ausland sowie für den Abreisetag aus dem Ausland gilt jeweils die Pauschale für eine Abwesenheit von mindestens 8 Stunden (siehe Tabelle oben).
  • Grenzüberschreitende Reisen: Bei Fahrten über mehrere Ländergrenzen hinweg gilt für jeden Kalendertag die Pauschale des Landes, das vor 24 Uhr Ortszeit erreicht wird. Bei Flugreisen gilt das Land, in dem das Flugzeug landet.
  • Übernachtungspauschalen Ausland: Die Übernachtungspauschalen in den BMF-Schreiben sind ausschließlich für den Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben relevant, wenn keine Belege vorliegen. Arbeitgeber erstatten Übernachtungskosten in der Regel gegen Beleg.
  • Steuerfreiheit vs. Steuerpflicht: Erstattungen durch den Arbeitgeber bis zur Höhe der BMF-Pauschalen sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Beträge, die darüber hinausgehen, sind lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
  • GoBD-Konformität: Die Dokumentation der Reise (Datum, Uhrzeit der Abfahrt und Ankunft, Reiseziel, Reisezweck) ist entscheidend für die Anerkennung der Pauschalen. Belege für alle anderen Kosten (Flug, Hotel, Bahn, Taxi etc.) müssen revisionssicher aufbewahrt werden.

Reisekostenpauschalen in anderen europäischen Ländern (aus deutscher Sicht)

Während die oben genannten BMF-Pauschalen für deutsche Unternehmen und Reisende bindend sind, wenn es um die steuerfreie Erstattung oder den Abzug in Deutschland geht, ist es dennoch interessant zu wissen, wie andere Länder ihre eigenen Reisekostenregelungen handhaben. Dies ist insbesondere relevant, wenn Sie als deutsches Unternehmen Mitarbeiter ins Ausland entsenden und die dortigen lokalen Regeln beispielsweise für die Umsatzsteuer oder lokale Sozialabgaben von Bedeutung sein könnten, oder wenn Sie Geschäfte mit ausländischen Partnern machen, die ihre eigenen Spesenregelungen anwenden.

Wichtig: Für ein deutsches Unternehmen, das einen Mitarbeiter auf eine Auslandsreise schickt, sind für die deutsche Lohnabrechnung und Steuererklärung ausschließlich die vom deutschen BMF veröffentlichten Pauschalen maßgeblich. Die nationalen Pauschalen des Ziellandes spielen für die deutsche Steuerfreiheit des Arbeitgeberersatzes keine Rolle.

Österreich (Österreichische Bundesfinanzverwaltung)

Österreich hat ähnliche Regelungen wie Deutschland, jedoch mit eigenen Pauschbeträgen (Taggeld und Nächtigungsgeld), die im Einkommensteuergesetz (§ 26 Z 4 EStG) festgelegt sind.

Inlandspauschalen (Österreich):

AbwesenheitTaggeld (Verpflegung)
unter 3 Stunden0 €
3–11 Stunden13,20 €
11–24 Stunden26,40 €
Nächtigungsgeld (ohne Beleg)15 €

Auslandspauschalen (für österreichische Reisende): Österreich veröffentlicht ebenfalls eigene, detaillierte Auslandspauschalen, die sich von den deutschen BMF-Sätzen unterscheiden. Beispielsweise liegt das Taggeld für Deutschland bei 35,80 € (voller Tag).

Schweiz (Eidgenössische Steuerverwaltung - ESTV)

Die Schweiz kennt ebenfalls Spesenreglemente, die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) herausgegeben werden. Die Spesenregelungen können kantonal variieren.

Inlandspauschalen (Schweiz, Beispiele):

MahlzeitBetrag (CHF)
Frühstück (auswärts)9 CHF
Mittag- oder Abendessen15 CHF pro Mahlzeit
Volle Tagespauschale (Verpflegung)39 CHF

Auslandsreisen: Schweizer Unternehmen orientieren sich oft an den deutschen BMF-Tabellen oder eigenen, von der ESTV genehmigten Spesenreglementen.

Vereinigtes Königreich (HMRC - Her Majesty's Revenue and Customs)

Die HMRC veröffentlicht Benchmark-Sätze für Verpflegung und Übernachtung, die jedoch nicht zwingend sind. Unternehmen können auch tatsächliche Kosten erstatten.

HMRC Benchmark-Sätze (Beispiele):

DauerRate
5–10 Stunden5 £
10+ Stunden10 £
15+ Stunden (inkl. Übernachtung)25 £

Übernachtung: Ist in diesen Benchmark-Sätzen nicht enthalten; hier werden die tatsächlichen Kosten gegen Beleg erstattet. Britische Arbeitgeber müssen bei Verwendung der Benchmark-Sätze ein Überprüfungssystem implementieren.

Frankreich (URSSAF)

Die französischen Pauschalen für "frais professionnels" (Berufskosten) werden von der URSSAF (Union de recouvrement des cotisations de sécurité sociale et d'allocations familiales) festgelegt und sind relevant für die Befreiung von Sozialabgaben.

Mahlzeitenpauschalen (Frankreich, Beispiele):

SituationRate
Mittagessen außerhalb des Arbeitsplatzes10,10 €
Abendessen auf Geschäftsreise15,00 €
Übernachtung (Paris/IDF)70,00 €
Übernachtung (andere Städte)55,00 €

Erstattungen innerhalb dieser Grenzen sind von den Sozialabgaben (cotisations sociales) befreit.

Niederlande (Belastingdienst)

Die niederländische Steuerbehörde (Belastingdienst) regelt Reisekosten im Rahmen der "Werkkostenregeling" (WKR).

Pauschalen (Niederlande, Beispiele):

ArtRate
Mahlzeiten auf Geschäftsreise3,55 € pro Mahlzeit
Tagespauschale (Übernachtungsreise)37,85 €

Jenseits der Pauschalen: Effizientes Reisekostenmanagement

Die Komplexität der Reisekostenabrechnung – sei es durch unterschiedliche Pauschalen für In- und Ausland, Kürzungen bei Mahlzeiten oder die strengen GoBD-Anforderungen – stellt viele Unternehmen und Freiberufler vor Herausforderungen. Manuelle Prozesse mit Excel-Tabellen und Papierbelegen sind fehleranfällig, zeitaufwendig und bergen das Risiko von Compliance-Verstößen.

Die Herausforderungen im Überblick:

  • Fehleranfälligkeit: Manuelle Eingaben führen oft zu Zahlendrehern oder falschen Pauschalen.
  • Zeitaufwand: Das Sammeln, Sortieren und E

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